Betriebskosten
Betriebskostenabrechnung: die häufigsten Fehler privater Vermieter
20. Juni 2026 5 Min Lesezeit
Die Betriebskostenabrechnung ist für viele private Vermieter der unbeliebteste Teil des Jahres. Dabei sind es meist dieselben Fehler, die zu Ärger mit Mietern oder zu unwirksamen Abrechnungen führen.
1. Nicht umlagefähige Kosten umgelegt
Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen oder Reparaturen gehören nicht in die Umlage. Wer sie mitrechnet, riskiert eine angreifbare Abrechnung.
2. Falscher Verteilerschlüssel
Fläche, Personen oder Verbrauch — je Kostenart kann ein anderer Schlüssel richtig sein. Ein einheitlicher Schlüssel für alles ist selten korrekt.
3. Die Frist verpasst
Die Abrechnung muss dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach können Nachforderungen entfallen.
So vermeiden Sie sie
- Kosten von Anfang an als umlagefähig oder nicht markieren
- Verteilerschlüssel je Kostenart festlegen
- Fristen aktiv im Blick behalten statt sich zu erinnern
- Für alle Einheiten gleichzeitig rechnen — das reduziert Übertragungsfehler