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Steuer

Anlage V: Werbungskosten, die viele Vermieter vergessen

30. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Werbungskosten mindern Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung — und damit Ihre Steuer. Einige davon sind offensichtlich (Schuldzinsen, AfA), andere gehen im Alltag gerne unter.

Oft übersehen

  • Fahrtkosten zu Objekt, Eigentümerversammlung oder Handwerker
  • Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
  • Kosten für Software und Porto rund um die Verwaltung
  • Schornsteinfeger, Straßenreinigung und ähnliche laufende Posten

Warum sie untergehen

Diese Ausgaben verteilen sich übers Jahr und sind einzeln klein. Wer sie nicht laufend erfasst, hat sie am Jahresende vergessen — und verschenkt in Summe oft einen dreistelligen Betrag.

Der einfache Gegenmittel

Wenn jede Ausgabe schon bei der Erfassung einer Kategorie und dem Objekt zugeordnet wird, sind die Werbungskosten am Jahresende bereits sortiert — und die Anlage V ist vorbereitet, ohne dass Sie etwas zusammensuchen müssen.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

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